Hammelburger-Album

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 3. Kriegsbedingte Bekanntmachungen

Der am 1. September 1939 von Deutschland vom Zaun gebrochene 2. Weltkrieg erfasste in der Folge alle Bevölkerungskreise, ihre Sicherheit, ihre Versorgung, ihr Verhalten, ihre Ernährung usw. So ist es zu verstehen, dass ein Großteil der Bekanntmachungen von den Begleiterscheinungen und Auswirkungen des Krieges bestimmt war.

 

3.1 Luftschutz


Einen breiten Raum in der Schule nahm damals der Luftschutz ein. Allein mehr als 12 Bekanntmachungen beschäftigten sich damit. Bereits im Juli 1936 – mehr als drei Jahre vor dem Krieg – werden die Schüler auf die „Luftschutz-Verdunkelungs-Übung“ vom 21:10 bis 22:30 Uhr aufmerksam gemacht und belehrt. (I, 88) Der erste Fliegerprobealarm findet am 2.6.1937 statt.

Aus solchen Anordnungen ist zu erkennen, dass die Kriegsvorbereitungen systematisch betrieben wurden.


“Betrifft: Fliegerprobealarm.

         Auf Anordnung der Bez. Schulbehörde hat heute in der letzten Vormittagsstunde ein Fliegerprobealarm stattzufinden. Grundsätzlich gilt, dass sich sämtliche Schüler, mit Ausnahme der als Luftschutzhelfer aufgestellten Schüler und Schülerinnen der oberen Jahrgänge, sofort bei Ertönen der Alarm-Sirenen schnellstens in die Luftschutzkeller zu begeben haben:

         Die Knaben  in den Keller im Ostflügel des Schulgebäudes,

             Mädchen “                    Westflügel “   “.

Dort ist solange zu verweilen bis der Alarm als beendet gemeldet wird.

         Die Verantwortung für die Durchführung des Alarms hat bei den Knaben Hptlhr. Seufert, bei den Mädchen Frl. Hptlhrin. Weber. Ihre Stellvertreter sind Herr Lhr. Kamm, bzw. Frl. Heid.

         Vor dem heutigen Probe-Alarm werden die Mädchen im Lehrsaal der 5. u. 6. Klasse durch Frl. Weber, die Knaben im Lehrsaal der 7. u. 8. Klasse durch Herrn Hptlhr. Seufert belehrt“ (I, 111)


Die Keller boten immerhin einen gewissen Schutz gegen umherfliegende Splitter, Bombeneinschläge in der Umgebung oder Tiefflieger. Einen Bombentreffer  hätten sie aber nicht überstanden. Später kommt zu den zwei Kellern noch ein LSR (= Luftschutzraum) im Landratsamt hinzu. Dieses war damals im Roten Schloss bzw. Kellereischloss untergebracht. Der gewölbte Weinkeller war allerdings viel stabiler als die Schulkeller.


Vom Fliegeralarm durch Sirenen bis zum Erscheinen der feindlichen Flugzeuge durfte nicht viel Zeit verloren gehen. Deshalb mussten die Lehrkräfte mit ihren Klassen rasch in die Luftschutzräume gelangen können. Deshalb erging folgende Mitteilung an sie:


11.3.1940: „Die Schlüssel zu den beiden Zugängen zum Keller im Landratsamt liegen auf dem schwarzen Brett.“  (II, 53)


Recht interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis vom 29.4.1942:


„Fliegeralarmprobe wird durch ein Trompetensignal gegeben.“ (II, 84)


Immer wieder wurde auf die Notwendigkeit eines „luftschutzmäßigen Verhaltens“ hingewiesen. Auch waren die Schüler


darüber zu belehren, dass sie Brandbomben, Blindgänger u. sonstige abgeworfene Brandmittel nicht berühren dürfen.“ ((II, 110)


Offenbar aber hatten die zahlreichen Belehrungen nur einen geringen Effekt, so dass im Januar 1944 Seufert schreiben musste:


„Luftschutz, hier ordnungswidriges Verhalten der Schuljugend“ (II, 125)


Leider erfahren wir nicht, worin diese Ordnungswidrigkeit bestand, da lediglich auf eine beiliegende, aber nicht mehr vorhandene Verfügung hingewiesen wurde, die bekanntgegeben werden wolle. Noch im Februar oder März 1945 – es ist kein genaues Datum eingetragen – musste Schulleiter Seufert energische Verhaltensregeln erlassen und heftigen Tadel aussprechen Die Kinder waren an die zahlreichen Luftangriffe gewöhnt und wurden leichtsinnig.

„Das Verhalten der Schüler beim letzten Fliegeralarm hat zu verschiedenen Klagen und Beanstandungen geführt. Es wird deshalb nochmals bekanntgegeben.


1. Sobald durch die Sirene Fliegeralarm gegeben wird u. sich feindliche Flugzeuge über uns befinden, dürfen die Schüler nicht mehr heimgehen. Alles geht dann in die bestimmten LS-Räume. Wer trotzdem über den Marktplatz hinwegspringt, wird zur Bestrafung dem H. Bürgermeister vorgeführt.


2. Die Schüler gehen geschlossen unter Aufsicht ihrer Lehrkraft in den für sie bestimmten LS-Raum. Ich muß von jeder Lehrkraft verlangen, daß sie in Ordnung mit ihrer Klasse in den LS-Raum geht; denn sie trägt die Verantwortung für die Schüler.


3. Im Luftschutzraum nehmen die Schüler klassenweise ihren zugewiesenen Platz ein. Jede Lehrkraft ist für die Ruhe und Ordnung ihrer Klasse verantwortlich. Anwesende ältere Leute haben sich über das Herumlaufen u. laute Schreien unserer Schüler beschwert.


4. das Verbandsmaterial wurde von den Mädchen vergessen.


Der Kriegsalltag stumpfte die Kinder ab. Die ständigen Übungen und auch der häufige Luftschutzalarm hatten ihre Wirkung weitestgehend verloren. In Hammelburg war ja noch nichts passiert.

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