Hammelburger-Album

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Die Obrigkeit wird tätig

Die erste regionale administrative Maßnahme betraf „Tanzmusiken“. Das Bezirksamt Hammelburg verfügte, daß „wegen der ungünstigen Verhältnisse sowie mit Rücksicht auf die Erntearbeiten in der Zeit vom 18. Juni bis 15. September Tanzmusik-Bewilligungen vom Amte nicht ertheilt würden“. Das hat freilich auch nicht die Futternot gelindert, noch den Bauern geholfen, sie wenigstens vorübergehend zu vergessen.

Wegen der hohen Zahl von Kavallerie- und Zugpferden in der Armee, vor allem für den Transport von Geschützen und Munitionswagen, verfügte das Kriegsministerium über eigene „Mahl-Mühlen“; deren Anfall an Kleie wurde nun der Landwirtschaft mit einem Preisnachlaß von 10 Prozent angeboten. Noch vor dem Juli war sie bereits bis einschließlich September vergeben. Der Staat nahm auch auf den Geldmangel der Käufer Rücksicht, indem er bis Ende Oktober auf Antrag „eine Stundung der Bezahlung gewährte, wenn das landwirtschaftliche Bezirkskomitee die Haftung übernimmt“.

Als hochwertiges Futtermittel begehrt waren Schlempe und Treber, Nebenprodukte der Branntweinherstellung, die kontingentiert war und in anderen Jahren am 30. Juni endete. Die landwirtschaftlichen Kreiskomitees stellten bei der Regierung den Antrag, die Beschränkungen aufzuheben, damit den Bauern weiterhin diese Futtermittel angeboten werden könnten.

Zu den ersten staatlichen Maßnahmen gehörte auch, „daß im inneren bayerischen Verkehre bei Aufgaben von Wagenladungen Futtermittel, Kartoffeln, Samen und Sämereien sowie Heu und Stroh zu den um ein Drittheil ermäßigten Sätzen der normalen Fracht befördert werden, soferne . . . die bezogenen Gegenstände zur unmittelbaren Verwendung für landwirthschaftliche Zwecke bestimmt sind“. Später wurden die Transportkosten auf 50 Prozent der alten Tarife ermäßigt und die Frachterleichterung bis Ende Oktober 1893 verlängert.

Die Frachtrückvergütung, von den Bahnkunden dringend gebraucht und deshalb sehnsüchtig erwartet, wurde für manche eine Enttäuschung, weil sie nicht beachtet hatten, daß die Ermäßigung nur für die bayerischen Bahnen galten und die „bayrische Staatsregierung über Frachten außerbayerischer Eisenbahnen nicht verfügen kann“; sich aber wahrscheinlich auch nicht um ihr Entgegenkommen bemüht zu haben scheint.

Kritik an den Hilfsmaßnahmen 

Gemessen an der Größe der Not, waren diese staatlichen Maßnahmen nur Stückwerk, und zurecht hatte man den Eindruck, daß sie nicht ausreichten, die Verelendung der Bauern aufzuhalten oder gar den Landwirten wieder auf die Beine zu helfen. In einem Leserbrief an das „Schweinfurter Tagblatt“ stellt der Verfasser die rhetorische Frage: „Wäre es nicht angezeigt, daß seitens der Staatsregierung durch Abgabe von Futter aus Gegenden, wo die Preise noch nicht so hoch sind, oder durch die Bewilligung von Mitteln aus Staatsfonds für wenig bemittelte Gemeinden oder sonst wie, schleunigst Maßregeln ergriffen werden, um diesem Nothstand entgegen zu wirken? Wenn nichts geschehen wird, werden viele Landleute den Wucherern in die Hände fallen“.

Zu schnellerem Handeln mag die Regierung aber eher die Beobachtung bewogen haben, daß „in den nothleidenden  Gegenden . . . beim Bauernstande eine sehr bedenkliche Gährung“ herrscht, „so daß die Regierung allen Grund hat, ebenso rasch als gründlich einzugreifen und die Misere, soweit dies in ihrer Macht liegt, abzustellen“. Ein Schweinfurter hat bei der Reichstagswahl am 15. Juni 1893  auf seinem Wahlzettel die Situation  in einem Vierzeiler so charakterisiert:

                                           Die Scheunen leer,
                                            Keine Ernte mehr,
                                          
Man kann sich nicht mehr rathen
                                           Und immer mehr Soldaten
“.

Das „Hammelburger Journal“ sieht eine echte Hilfe vor allem „im energischen Eingreifen des landwirthschaftlichen Kreiskomitees“ und seinem Bemühen, für die Landwirte verhältnismäßig billige Futtermittel zu beziehen, „um zunächst über die schlimmste Zeit der Noth hinauszukommen“. Bei ihnen seien „die vorbereitenden Arbeiten bereits abgeschlossen“ gewesen, „als man endlich von anderer Seite  (gemeint ist wohl die Regierung) mit großen Worten anfing, Hilfe gegen die Futternoth zu verlangen

Rettungsaktionen laufen an

Am 25. Juni wurden in Würzburg ca. 100 Waggons Futtermittel und Mais bestellt. Aus Tirol und Holstein wurde Heu bezogen. Allein aus Ebern wurde vom landwirtschaftlichen Bezirksverein 2000 Zentner Futterkleie, 1000 Ztr. Mais, 1000 Ztr. Futterstroh und 1000 Ztr. Torfstreu zu sofortiger Lieferung bestellt. Anfang Juli waren selbst aus Amerika „zahlreiche mit Heu beladene Dampfer“ nach Deutschland unterwegs.

Der Verkauf von Heu und Stroh nahm solche Ausmaße an, daß „in Nieder- und Oberbayern gar wegen des ungeheuren Heu- und Strohversandts Sorge für das Frühjahr herrscht“.

Einer weiteren Verknappung von Futtermitteln sollte auch das Ausfuhrverbot für Heu und Kleie vorbeugen, das am 3. Juli vom Bundesrat beschlossen und sofort in Kraft gesetzt wurde. Ende Juli erholte sich der Markt für Rinder und Schweine. Aus Scheinfeld wurde gemeldet: „Die Preise gingen durchweg bedeutend in die Höhe und näherten sich dem früheren Stand . . . in Folge des wohl allerwärts eingetretenen durchweichenden Regens (ist) von der noch vor einigen Wochen stattgehabten kopflosen Verschleuderung des Viehes keine Rede mehr“. In der Verringerung des Viehbestands sah man jetzt eher eine Rückkehr „in den früheren richtigen normalmäßigen Stand“, nachdem „von großen sowohl als kleinen Oekonomen  in Folge der letzten guten Futterjahre überall viel mehr, häufig auch zuviel Vieh gehalten“ worden war.     

Verbilligtes Stroh war ausschließlich für Bedürftige gedacht. Deshalb wies das „Hammelburger Journal“ „die besser situirten Landwirthe“ auf einen Getreidehändler im österreichischen Schärnding hin, von dem sie Roggen- und Weizenstroh in guter Qualität beziehen könnten. Der Zentnerpreis für dieses Stroh übertraf allerdings den für Kartoffeln auf dem Schweinfurter Viktualienmarkt um fast 50 Prozent.

Am 23. Juni wurde den Landwirten ein unverzinslicher Kredit zum Kauf von Futterpflanzen, Futtermais, Futterkleie und Sämereien in Aussicht gestellt. Rückzahlungstermin für Sämereien war bereits der 1.Januar 1894, für das Futter galt der 1.Juli 1894. Die Knappheit der Zeitspannen für die Schuldentilgung spricht nicht dafür, daß die Regierung die Notlage der Bauern realistisch eingeschätzt hat. Im September ließ die bayerische Regierung verlauten, es hätten die „von der Staatskasse an die Landwirthe gewährten Darlehen und Vorschüsse den Betrag von nahezu zwei Millionen Mark“ erreicht. „Diese sämtlichen Darlehensgelder sind unverzinslich und auf viele Jahre hinaus gestundet, während sich andere deutsche Staaten zwei und drei pCt.(Prozent) Zins zahlen lassen“.

Nicht von der Futternot veranlaßt war im Juni eine Neufassung des sogenannten Wuchergesetzes verkündet worden, das aber „unter Umständen bei der jetzigen Nothlage der Landwirthschaft wird angewandt werden können“. „Wenn Händler die augenblickliche Lage der Klein- und Großbauern dazu mißbrauchen wollen, ihm sein Vieh für lächerliche Schleuderpreise abzukaufen, so fällt das unter die Gesetzesbestimmung“.

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