Hammelburger-Album

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Würzburg d. 25 Octbr. 1830

Bericht des k. Regierungsrathes
Kirchgeßner ad decr. vom
10. März d. J. num. 10006.

                                 Königliche Regierung
                                 Kammer des Innern!


Die Gefängnisse bey
dem Landgerichte Ham-
melburg betreffend

 

Mit einer Beylage


Zufolge höchster Weisung der Königl. Regierung vom 10. März d. J. habe ich gelegentlich der vorgenommenen Amts Extradition [= Amtsübergabe] des k. Landgerichtes Hammelburg an den dort neu ernannten k. Landrichter Clement wegen zweckmäßiger Herstellung von Gefängnissen in Hammelburg mitbeschäftiget, und mit Zuziehung des Landrichters Clement und des Bezirks Ingenieurs Dorle sowohl die bestehenden Gefängnisse eingesehen als auch zur Herstellung besserer Arrest-Ort geeignete Plätze aufgesucht, worüber der genannte k. Bezirks Ingenieur anliegendes Gutachten ausgestellt hat.

[Der Regierungsrat wollte hiermit darlegen, da er nun schon einmal bei der Amtsübergabe in Hammelburg anwesend war, so erledigte er auch gleichzeitig die ihm übertragene Aufgabe.]

Den schlechten Zustand der seitherigen Gefängnisse, die in einem alten städtischen Thurme auf der Stadtmauer eingerichtet sind, habe ich bereits in den Amts-Extraditions-Protokollen bezeichnet; dieselben dürfen wirklich unmenschlich genannt werden, da sie aus äußerst engen, niedrigen, dumpfen und ungesunden Löchern bestehen, die von einer zwei Schuhe dicken Mauer eingeschlossen sind; hiebey gewähren dieselben dennoch keine Sicherheit, weil alles innere Bauwesen von schlechtester Beschaffenheit ist, und müssen deswegen bey vorhandenen Arrestaten stäts zwey Wächter unterhalten werden.

[Um welchen Stadtturm es sich hierbei handelte, konnte bisher nicht geklärt werden. - Wenn im Bericht immer wieder von Gefängnissen die Rede ist, in der Mehrzahl also, so sind nicht mehrere Gebäude gemeint, sondern mehrere Gefängniszellen.]

Die Anzahl der hier angebrachten Gefängnisse, deren es nur drey sind, erscheint überdies als unzulänglich, und müssen deshalb von Zeit zu Zeit Arrestaten anderwärts untergebracht werden, wozu theils die bürgerlichen Arrest-Orte im städtischen Ratshause benützt, theils Zimmer in Privathäusern gemiethet werden.
Die Benützung der bürgerlichen Arrest-Orte im Ratshause erregt häufige Anstände, indem die städtische Verwaltung ihre Polizeygefängnisse nicht für Criminal-Arrestaten gebraucht wißen will und sich durch solche Benützung ihrer bürgerlichen Gefängnisse sehr beschwert findet.

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