Hammelburger-Album

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Die Miethung von Privat-Quartieren zu Gefängnissen ist, da niemand gern Zimmer hiezu hergibt, und überdies wieder besondere Wachen für dieselben unterhalten werden müssen, äußerst kostspielig; im vorigen Jahre allein /:1828/29:/ hat nach einem Auszuge aus den Rechnungen des k. Rentamtes die Ausgabe für Centwächter [= Gerichtswächter] und der Miethzins für Gefängnisse über 800 Gulden betragen.

[Centwächter/Zentwächter ist zu diesem Zeitpunkte eine merkwürdige Bezeichnung. Dem Zentgericht mit einem Zentgrafen an der Spitze oblag die Blutgerichtsbarkeit im Mittelalter, aber nicht mehr 1830.]

Eine Erweiterung und Verbesserung der Gefängnisse im bisherigen Local ist nicht möglich, weil der alte Thurm den erforderlichen Raum hiezu nicht hat, überdies auch an sich schon zu baufällig ist; es wird daher durchaus eine Neubaute notwendig, wozu es aber an Aerarial-Plätzen [= Plätze im staatlichen Besitz] mangelt.
Das Staats-Ärar besitzt in Hammelburg an Gebäuden blos das Schloß, worin die Landgerichts- und Rentamts-Localitäten nebst den Wohnungen für beide Beamte sich befinden, die Forstmeisters-Wohnung und zwey Zehnt-Scheunen.
In dem Schloße ist kein entbehrlicher Platz zur Errichtung von Gefängnissen.
Die Forstmeisters Wohnung lässt sich, wenn auch das Forstamt eingehen sollte, hiezu nicht wohl vorschlagen, da dies noch ein gutes Haus an einer Hauptstraße ist, bey dessen eintrettender (sic!) Entbehrlichkeit für das Aerar es weit wirtschaftlicher seyn würde, dieses Haus zu verkaufen, und aus dem Erlöse eine Neubaute für Gefängnisse zu führen, als noch eine bedeutende Summe in die Umstaltung (sic!) dieses Hauses zu Gefängnissen zu verwenden.
Die vorhandenen zwey Zehnt-Scheunen sind zu beengte Plätze, um dem beabsichtigten Zwecke für Gefängnisse zu genügen.

Indem daher ein anderer Platz zur Erbauung zweckmäßiger Gefängnisse gesucht werden muß, findet sich hiezu der brauchbarste in dem sogenannten Stallhofe, einem städtischen alten Wohnhaus mit zweyen großen Stallungen und einem Hofraume, welches früher dem Staatsärar gehörte, und vor mehreren Jahren der Stadtgemeinde Hammelburg um den Preis von 1650 Gulden, wie die Rentamts-Rechnungen nachweisen, verkäuflich überlassen wurde. Dieser Platz, der nächst an der Stadtmauer liegt, und von anderen Wohnungen nicht zu nahe umgeben ist, biethet hinlänglichen Raum zur Einrichtung zweckmäßiger Gefängnisse, soviel auch deren gefordert werden mögen, dar, und die städtische Verwaltung scheint nicht abgeneigt zu seyn, denselben zu diesem Zwecke an das Staatsaerar um den vorigen Verkaufspreis wieder zu überlassen, obgleich sie die ihr bey Einquartierungen reitenden Militärs gut dienenden Stallungen ungern entbehrt.

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