Hammelburger-Album

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  2.2 Schulfeiern

Innerhalb von Feiern wurde besonderer Anlässe gedacht, die für das Reich von besonderer Bedeutung waren.


Auf Seite 12 des I. Buches der Bekanntmachungen wurde folgender Zeitungs-ausschnitt geklebt:


„Am 28. Juni 1919, nachmittags um 3 Uhr 19 Minuten, wurde der Versailler Vertrag unterschrieben. Aus diesem Anlaß ist am Donnerstag, den 28. Juni ds. Js. in allen bayerischen Schulen – geschlossen oder in den einzelnen Klassen – eine besondere Saargedenkstunde zu veranstalten. Wo nachmittags unterricht wird, ist die Feier nach Möglichkeit auf die Zeit von 3 bis 4 Uhr zu legen. Die Schulen sind zu beflaggen, die Fahnen mit Trauerflor zu versehen.

Hammelburg, den 21. Juni 1934

                                     Die Bezirksschulbehörde       Keßler       Fruth


Dazu muss man wissen, was in damaliger Zeit mit dem heutigen Bundesland Saarland geschehen war:

„Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages (10.1.1920) übernahm am 27.2.1920 eine Reg.-Kommission im Namen des Völkerbundes die Verwaltung des Saargebietes. Unter ihrer Jurisdiktion konnte Frankreich seine wirtschaftlichen und politischen Interessen im Saargebiet entfalten und seinen Einfluß dort sichern: u. a. Einführung des Franc als alleiniges Zahlungsmittel (1923), Einbeziehung in das frz. Zollgebiet (1926)“  (Brockhaus 1992)


Da damals – unabhängig vom Nationalsozialismus – ein sehr starkes Nationalgefühl in Deutschland vorhanden war, das im 1. Weltkrieg heftig geschundene Frankreich nunmehr auch nicht gerade sehr zartfühlend mit den Besiegten umging, wurden solche Gedenkstunden von der Bevölkerung begrüßt. Auf diese Weise wurde aber auch der Wunsch nach „Heimholung“ der Saar und anderer Gebiete im Volke wach gehalten.

 

Aus dem Arbeitsheft von Anneliese Lang 1935 (Archiv Hack)2.3 Kundgebungen

Eine ähnliche Bedeutung kam auch den Kundgebungen zu. Sie waren allerdings auch viel eindrucks- und wirkungsvoller als die Feiern. An der Vorbereitung und dem Ablauf der Kundgebung waren die Schüler in der Regel aktiv mitbeteiligt. Damit sollte ihnen bewusst werden, welche Bedeutung diese Kundgebungen hatten. Ludwig Müller trug am 26.2. 1936 ein:


„An der morgen aus Anlaß der feierl. Flaggenhissung durch die Staatsjugend veranstalteten

 Großkundgebung

nehmen die Schulklassen 3 u. 4. Knaben u. Mädchen ebenfalls teil. 1. u. 2. Klasse können von den Fenstern aus die Feier miterleben. Die Kollegen bitte ich, soweit sie uniformberechtigt sind, in Uniform zu erscheinen.


Die Vorbereitungen zur Ausschmückung des Blickfeldes werden durch die Staatsjugend heute Nachmittag ab ½ 2 Uhr vorgenommen.

Die Mädchen haben ca. 30 m Fichtengirlanden zu winden. (5. mit 8. Jhrg.) Die anderen Arbeiten werden von den Knaben ausgeführt (5. mit 8. Jhrg.)

Feiertagskleidung ist für die nicht in Tracht erscheinenden Knaben und Mädchen geboten.

Die noch nicht der Staatsjugend angehörigen, aber teilnehmenden Schüler u. Schülerinnen wollen über ihr Verhalten bei der Feier belehrt werden. Das Lied „Vorwärts, vorwärts schmettern die hellen Fanfaren“ möge nochmals, textlich besonders, durchgenommen werden. Außerdem werden das Deutschland- u. Horstwessellied, von letzterem sämtliche Strofen gesungen. Die Feier beginnt10h. Bereithalten ab 945.“ (I, 74)


[„Das Horst-Wessel-Lied ist ein politisches Lied, das zunächst (seit etwa 1929) ein Kampflied der SA war und etwas später zur Parteihymne der NSDAP avancierte. Es trägt seinen Namen nach dem SA-Mann Horst Wessel, der den Text zu einem nicht genau geklärten Zeitpunkt zwischen 1927 und 1929 auf eine vermutlich aus dem 19. Jahrhundert stammende Melodie verfasste…Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 fungierte das Lied … als zweite deutsche Nationalhymne.[1] Der Alliierte Kontrollrat verbot 1945 nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg das Lied.“ > Textbeginn: Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen …“ Zitat aus Wikipedia ]

Welchen Wert man solchen Kundgebungen beimaß, sieht man schon an der Organisation:


        - Schüler führen vorbereitende Arbeiten aus.

        - Im Unterricht werden die Lieder geübt.

        - Schüler werden über ihr Verhalten von den Lehrern belehrt.

        - Feiertagskleidung wird angeordnet.

        - Die Lehrer erscheinen in Uniform.

        - Der Ausdruck „uniformberechtigt“ ist bezeichnend. Wer keine Uniform tragen darf, 

          gehört nicht zu den Auserwählten.

 

Die Feierlichkeit des Ablaufes, präzise organisiert und durchgeführt, erinnert an eine militärische Parade oder kirchliche Prozession.

 


2.4 Arier

Der ethnologische und sprachwissenschaftliche Begriff „Arier“ führte schon in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zur fälschlichen Deutung einer Überlegenheit der „weißen Rasse“. Alfred Rosenbergs Werk „Der Mythos des 20. Jahrhunderts“ bot den Nationalsozialisten die theoretischen Grundlagen für ihre Rassenlehre. Die fürchterlichen Folgen konnte sich wohl niemand vorstellen.


„Der Antisemitismus engte den Begriff noch stärker ein, indem er ihm eine antijüdische Bedeutung gab: Der Arier wurde dem Juden gegenübergestellt. Der Missbrauch des Begriffs fand den stärksten Ausdruck in der Rassentheorie und  –politik des Nationalsozialismus.“ (Brockhaus-Enzyklopädie, Bd. 2, 1987, S. 107)


Zum ersten Male tauchte der Begriff in den Bekanntmachungen am 21.6.1935 noch vor den Nürnberger Rassegesetzen auf:


„5. Betreffs Sonnwendfeier

ergehen nähere Anordnungen durch den Beauftragen der H.J.Führung. Zur Teilnahme sind sämtl. arischen Schüler und – Lehrpersonen verpflichtet. Heil Hitler Müller“ (I, 47)

Damit war offensichtlich, dass jüdische Schüler dabei unerwünscht waren, aber auch etwaige nicht arische Lehrer, worauf der Ergänzungsbindestrich vor „Lehrpersonen“ hinweist. Aber gab es diese überhaupt an der Volksschule in Hammelburg? Wohl kaum. Davon ist jedenfalls nichts bekannt. Aber durch sein Nichterscheinen bei der Feier könnte sich ein Lehrer ja verdächtig machen, in den Verdacht geraten, doch kein echter Arier zu sein. Ein kleines Strichlein sagte dem Eingeweihten genug.


Da der Lehrerschaft gerade in einem autoritären System eine besonders wichtige Funktion bei der Erziehung der Jugend zukommt, erging am 4.6.1937 folgender Aufruf:


„Betrifft: Arischer Nachweis der Volksschulehrkräfte.

An die Kameradinnen und Kameraden! Die Schulleitung hat bis längstens 5. Juni die ausgefüllten Fragebogen mit Urkunden (1 – 5) belegt, der Bay. Schulbehörde in Vorlage zu bringen. Es wird um Erledigung ersucht. Ludwig Müller.“ (I, 112)


Die Religionslehrer durften weiterhin an den deutschen Schulen wirken. Da erscheint es kaum verwunderlich, dass am 5.12.1938 folgendes zu lesen ist:


„Nach Nr. 9, Abs II der Bekanntmachung des Ministeriums für Unterricht und Kultus vom22.4.38 zum Vollzug des Schulaufsichtsgesetzes – Amtsblatt des Bay. Staatsmin. F- Unterr. u. Kultus Nr. 7/1938 St. 148 ff. – haben die Geistlichen, die Unterricht an den Volksschulen erteilen, den Nachweis, dass sie oder  gegebenen falls ihre Ehegatten deutschen oder artverwandten Blutes sind, dem Regierungspräsidenten über das Schulamt bis zum 1.1.1939 vorzulegen. Ich erinnere an die Einhaltung dieses Termines. Feser.“ (II, 10)


Dass ein Lehrer im 3. Reich Arier sein musste, kann man ja noch verstehen, da er die Ideologie des Nationalsozialismus  vermitteln musste. Bei Religionslehrern hingegen erscheint dies zumindest verwunderlich, da das Christentum ohnehin diese Theorie nicht vertrat und vom Staat immer wieder bloßgestellt und verunglimpft wurde. Dazu muss man wissen, dass auch Religionslehrer aufgrund des Konkordates vom Staat bezahlt wurden und sich somit dessen Anweisungen zu beugen hatten.

 

2.5 Sportveranstaltungen

Die damaligen schulischen Sportveranstaltungen mit den heutigen Bundesjugendspielen zu vergleichen, trifft die Intention dieser Veranstaltungen nicht. Nicht ohne Grund wurde auf sie größter Wert gelegt. Aus heutiger Sicht dienten sie eindeutig politischen Zielen. Irgendwo musste sie ja herkommen, die „deutsche Jugend, die flink wie Windhunde, hart wie Kruppstahl und zäh wie Leder sein sollte“, wie Hitler forderte.

 

Aus dem Arbeitsheft von Anneliese Lang 6.Klasse 1935 (Archiv Hack)  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die für Deutschland so erfolgreichen Olympischen Spiele 1936 in Berlin waren für den Staat ein Aushängeschild und ein Ansporn, weiterhin sportlich Weltspitze zu sein. Die Sportveranstaltungen waren militärisch straff organisiert und erstreckten sich von morgens in der Frühe bis in die Nachmittagsstunden. Eine Zeitungsnotiz, die in die „Bekanntmachungen“ geklebt wurde, gibt Auskunft über solch eine Veranstaltung:


„Deutsches Jugendfest.

Samstag, den 23. Juni 1934.

In aller Frühe werden am Samstag unsere Jungen im Turndreß durch das Städtlein marschieren und ganz Hammelburg noch einmal daran erinnern, daß der Tag der Deutschen Jugend angebrochen ist, der Tag, an dem sie wie einstens die Jugend der alten Hellenen unter reger Anteilnahme aller Erwachsenen ihre Kräfte in edlem Wettstreit messen wollen. Männer und Frauen, brummt nicht, wenn Ihr allzu ungestüm aus Eurem Morgenschlaf geweckt werdet, sondern freut Euch der Jugend, die so frisch und froh den Tag beginnt. Damit die Kleinen aber auch sehen, dass Ihr Anteil nehmt an ihrer Festesfreude, werdet Ihr es schon übers Herz bringen müssen einmal hinauszugehen zum Turnplatz, wo unsere zukünftigen Weltmeister ihre Künste zeigen. Liebe Hammelburger! Mach doch den Kindern, Euren Kindern, die Freude und kommt, wenn Ihr’s irgendwie ermöglichen könnt.


Programm:

5.45 Uhr: Antreten der Wettkämpfer auf dem Turnplatz an der Fuchsstädter

               Straße und Marsch durch die Stadt.

6    Uhr: Beginn der Wettkämpfe.

9    Uhr: Vorführungen verschiedener Art.

10  Uhr: Die besten Wettkämpfer aller Altersklassen kämpfen um den Preis

              von Hammelburg.

11  Uhr: Gymnastik mit Musik.

11.15 Uhr: Abermals Vorführungen und Spiele.

11.30 Uhr: Der Vertrauensmann für Jugend und Sport, Herr E. Keßler

                  spricht zur Jugend.

                Anschließend Marsch durch die Stadt.

14.30 Uhr: Schwimmwettkämpfe und Vorführungen im Bad.

 

         Heil Hitler                                                 A. Bittner“  (I, 8)

 

Ein emphatischer, rührend unbeholfener, reichlich hausbackener Ausruf des Herrn Bittner.

Schulleiter Müller bestätigt dieses Programm und fügt noch ergänzend hinzu:


„2. Das Jugendfest betreffend

b) Die Mädchen von der 5e, 6, 7 u. 8. Klasse werden von Frau Demetria ge-

    schlossen zum Turnplatz geführt. Eintreffen dort um 8.45“ (I, 9)


Die Mädchen hatten die Funktion der Zuschauer zu übernehmen, denn es war zweifelhaft, ob die Hammelburger Bevölkerung – zu einem großen Teile damals noch mit den schweren landwirtschaftlichen oder Winzerarbeiten beschäftigt – recht zahlreich zu dem sportlichen Ereignis geströmt wäre. Hier zeigt Müller mehr Realitätssinn als der schwärmerische Bittner.


Bei den Schwimmvorführungen im Bad handelt es sich nicht um das jetzige Freibad, das erst Anfang der 70er Jahre eröffnet wurde. Vielmehr war das die „Boodschuel“ (= Badeschule) mit Aufsichtsperson, Liegewiese und Umkleidekabinen am Saaleufer, wo sich heute das Musikerheim befindet. Geschwommen wurde in den Saalefluten. Hygienische Anforderungen an die Wasserqualität stellte man nicht.


2.6 Die Hitlerjugend


Die Schule schenkte bzw. musste der HJ große Beachtung schenken. Bei Aufmärschen, Maifeiern und Sammlungen kam dieser Organisation mit ihren Uniformen stets besondere Bedeutung zu. Schon am 26.6.1934 wird folgende Statistik gefordert:


„An sämtliche Lehrpersonen! Die Schulleitung bittet um Anlegen von 3 Listen aus denen

         1. die Schüler ersichtlich sind, die der H.J., J. V.,B. d. M. & J. M.

         2. “                                           dem kath. Jugend Verein

         3. “                                      die keiner Jugendorganisation

angehören.

Die Listen wollen bereit gehalten werden. Der Herr Bez.- Schulrat hat für kommende Woche seinen Besuch angesagt. Müller“ (I, 11)


Am 27.9.1935 wird Müller in den Bekanntmachungen mit dem schon auf Seite 7 abgedruckten Text sehr viel deutlicher:


„Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfügung des Volksbildungsministers in Thüringen Pg Wächtler, …, in der er die Lehrer verpflichtete, für den Eintritt der gesamten Schuljugend in die Staatsjugend nachdrücklich einzutreten, kann auch für uns Vorbild sein.

         „Unser Ziel ist 100 % baldigst Partei und Staat melden zu können.“ [Anm. rot unterstrichen]

                                                                                        Heil Hitler“ (I, 63)


Müller konnte sich hier nicht auf eine amtliche Verordnung stützen. Demnach handelte er auf eigene Faust. Damit wird wieder einmal deutlich: Nicht alle Gängeleien, nicht alle Schikanen wurden von oben angeordnet. Haben damit also alle jene recht, die da behaupten: „Am schlimmsten waren die kleinen Hitlerlich“ oder wie es damals hieß: „Wenn das der Führer wüsste …“? Ja, dann würde so etwas natürlich nicht passieren.

Mitnichten! Der wohlinformierte Staatsapparat hätte sofort eingegriffen, wenn übereifrige Volksgenossen nicht in seinem Sinne gehandelt hätten. Der Partei konnte es nur recht sein, wenn die Staatsführung als rechtschaffen, unschuldig und mitunter auch als etwas unwissend hingestellt wurde.


Es gab aber nicht nur eine massive Werbung für die HJ. Vielmehr wurden Mitgliedern der „Staatsjugend“ auch besondere Privilegien zuteil, wie die Eintragung im Oktober 1935 zeigt:


„Zur Teilnahme bei den Einweihungsfeierlichkeiten an der Landw. Schule sind morgen ab 9 Uhr befreit:

         1. Sämtliche Schülerinnen und Schüler der unteren 4 Klassen, die dem

                   J. V., den J. M. oder den Spielscharen angehören

         2. Von der Nicht-Staatsjugend diejenigen, die beim Singen oder

sonstigen Darbietungen beteiligt sind.

Sämtliche anderen Schüler haben Unterricht.“ (I, 66)


Zu allen Zeiten gab es für Schüler nicht Schöneres, als unterrichtsfrei zu haben. Jeder konnte an diesen Vorteilen teilhaben, wenn er nur nicht störrisch, sondern „klug“ genug war, zur Hitlerjugend bzw. ihren Vorstufen zu gehen. Und noch ein weiteres Bonbon hatte die Schule für diese Mitglieder parat. Müller schreibt am 15.4.1937:


„Ich mache auch darauf aufmerksam, daß Mittw. und Freitag Hausaufgaben für die der Staatsjugend angehörigen Schüler u. Schülerinnen verboten sind.“ (I, 105)


Aus dem Arbeitsheft von Anneliese Lang 1936 (Archiv Hack)   4. Seite des Aufsatzes von Anneliese Lang aus ihrem Arbeitsheft 1936 (Archiv Lang)

Offensichtlich war aber die Werbung für die HJ trotz verschiedener Vorteile doch nicht vom erwünschten Erfolg gekrönt, wie schon folgender Eintrag vom 4.11. 1935 zeigt:


„An sämtliche Kollegen und Kolleginnen! Der Gauschuljugendwalter hat mich beauftragt die Kollegen u. Kolleginnen dahingehend zu unterricht, dass künftighin bei der persönlichen Beurteilung der Lehrer der Prozentsatz H.J. in ihren Klassen eine ausschlaggebende Rolle spielen wird.“ (I, 67)


[Um die Wichtigkeit der Mitteilung zu unterstreichen, wurde sie in roter Farbe geschrieben]

Das war nun wirklich ein gekonnter Schachzug, nicht von Müller ausgeführt, sondern von der vorgesetzten Behörde beim Kampf um weitere Mitglieder der Staatsjugend:

1. Nicht das unterrichtliche Geschick des Lehrers, sondern der Prozentsatz von HJ-Mitgliedern in seiner Klasse war für seine Beurteilung von „ausschlaggebender“ Bedeutung. Eine schlechtere Beurteilung ermöglichte keine Karriere, führte zu finanziellen Einbußen und diente auch nicht dem Ansehen des Lehrers in der Öffentlichkeit und bei den Kollegen. Folglich musste dieser einen entsprechenden Druck auf seine Schüler ausüben, zur Staatsjugend zu gehen. 

2. Es bestand zwar für den Lehrer keine Verpflichtung, selbst der NSDAP beizutreten, jedenfalls keine offizielle Verpflichtung. Wie aber sollte er Mitglieder für die HJ gewinnen, Überzeugungsarbeit leisten, wenn er selbst nicht Parteigenosse war? Damit konnte wiederum indirekt Druck auf den Lehrer ausgeübt werden. Nicht viele Lehrer – obwohl selbst nicht von den NS-Theorien und –praktiken überzeugt, konnten dieser psychischen Belastung standhalten. Seufert war einer der wenigen. Dafür bekam er auch seine Quittung, wie wir gesehen haben.  

Erzählung von Anton Ruppert:

„Große Verwunderung erregte in der Schule einmal ein Schüler, der eine Meldung nach Hitler-Manier zackig machte und den Lehrer Feser auf diese Weise sehr beeindruckte. Als er dann von Lehrer Feser gefragt wurde, was er denn wohl beruflich werden wollte, antwortete er spontan: ,Bischof! Herr Lehrer.’ Darauf wurde Lehrer Feser recht kleinlaut und entließ den Schüler.“

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